Sie werden vom Zukunftsrat der regionalen Sichtweise untergeordnet, so als ob sie ihre Existenz als ungelöstes Problem ansehen würden. Aber sie sind Klangkörper mit überregionaler Bedeutung, unabhängig davon, dass auch die Regionen selbst auf solche Angebote wohl einen Anspruch haben. Auch haben wir es bei den großen Bundesländern mit Regionen zu tun, die in ihrer Dimension und Bevölkerungsstärke einige wichtige Staaten der EU übertreffen.
Eigentlich beantwortet der Rat die „offene Frage“, die er stellt, selbst, wenn er feststellt, „dass die Klangkörper einen wertvollen Beitrag zum Musikleben darstellen, das in Europa seinesgleichen sucht“. Er folgt damit der UNESCO, die dieses historisch gewachsene System dem „immateriellen Erbe der Menschheit zugeordnet hat, im Wissen, dass wir damit ein Alleinstellungsmerkmal haben. Wir haben in Deutschland eine unvergleichbar reiche Musiklandschaft. Eine Überführung der Klangkörper in andere Trägerschaften, wie vom Zukunftsrat überlegt, ist unrealistisch.
Gerhart Baum, Neue Musikzeitung, 01.02.2024 (online)