Wir haben gegenüber der Medienpolitik bereits mehrfach auf die Kollisionslage zwischen Rundfunkrecht und Kartellrecht hingewiesen. Unser dringender Wunsch an den Gesetzgeber ist deshalb seit Längerem: Kooperationen der ARD-Häuser untereinander aber auch mit ZDF und Deutschlandradio rechtssicher zu gestalten, beispielsweise durch eine sektorspezifische Freistellung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Karola Wille, medienpolitik.net, 2.1.2023 (online)