Zitiert: Konzept der „dienenden Freiheit“ des Rundfunks

Das Rundfunkrecht ist verfassungsrechtlich stark grundrechtlich geprägt. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 5 Grundgesetz folgt, dass die Rundfunkfreiheit als „dienende Freiheit“ verstanden wird, woraus die duale Rundfunkordnung und der Versorgungsauftrag abgeleitet werden. […]

Bei dem Konzept der „dienenden Freiheit“ geht es nicht um Freiheit als Selbstzweck, wie es bei Grundrechten sonst der Fall ist. Sondern es beschreibt, dass die Ausübung der Rundfunkfreiheit ausschließlich der Meinungsbildung dient. Daraus ergeben sich weitergehende Möglichkeiten zur Regulierung, die wiederum auf dem Konzept der dualen Rundfunkordnung beruhen.

Marc Bovermann, netzpolitik.org, 04.09.2026 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)