Schon vor vielen Monaten, im April dieses Jahres, hat der Evangelische Pressedienst eine Umfrage in den Staatskanzleien der Republik gemacht. Das Ergebnis: 6 von 16 Bundesländern lehnen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab. Damals war die Finanzbedarfsanmeldung der Öffentlich-Rechtlichen noch nicht einmal bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eingegangen. Ablehnend zeigten sich Brandenburg, Sachsen-Anhalt, NRW, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Wenig später kam noch Berlin hinzu. […]
DWDL.de hat daher in den sechs Staatskanzleien nachgefragt, die schon im April eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ablehnten. Wir wollten wissen: Worin sehen Sie eine mögliche Ausnahmesituation, die laut Bundesverfassungsgericht vorliegen muss, um eine Erhöhung trotz KEF-Empfehlung abzulehnen? Und herrscht Einigkeit dazu unter den Ländern? Auch das ist eine Voraussetzung. Begehen Sie einen kalkulierten Verfassungsbruch, sollten Sie einer Erhöhung nicht zustimmen, wenn die KEF eine solche empfohlen hat? Und welche Fehler hat eigentlich die Medienpolitik in Bezug auf den gesamten Prozess der Beitragsfestsetzung gemacht?
Timo Niemeier, dwdl.de, 29.11.2023 (online)