Was an dieser kurzen Interviewantwort auffällt, ist die Gleichsetzung zwischen dem „kulturellen Film“ und „jenem, der sich an der Kinokasse auch auszahlt“. Letzteren hat es in Deutschland nur selten gegeben. Selbst in den goldenen Tagen der Kinowirtschaft, den 1950er Jahren, wurde die Filmindustrie bereits mit Kreditbürgschaften gefördert. Zugleich machten einige Produzenten sagenhafte Gewinne mit Heimat- und Revuefilmen.
1967 wurde mit dem Filmförderungsgesetz die Grundlage geschaffen, den Autorenfilm zu fördern, doch längst spielen Qualitätskriterien bei der Mittelvergabe kaum noch eine Rolle. Statt unabhängiger Gremien entscheiden mehrheitlich Produzentinnen und Produzenten und die Verantwortlichen in Fernsehredaktionen, und es sieht kaum so aus, als sollte sich das nun ändern. Heute wird mehrheitlich ein gesichtsloses Unterhaltungskino gefördert, zu dem die Filmförderung ursprünglich Alternativen ermöglichen wollte.
Daniel Kothenschulte, fr.de, 28.12.2022 (online)