Der Rechnungshof hat Radio Bremen aufgefordert, die Höhe der Aufwandsentschädigungen aus tatsächlichen Anhaltspunkten oder Erhebungen, welche es zu dokumentieren gilt, sachgerecht abzuleiten und sodann mindestens für künftige Vertragsabschlüsse neu festzusetzen. Grundsätzlich wäre eine Minderung der Aufwandsentschädigungen jedoch bereits bei Inkrafttreten der neuen Zusammensetzung des Aufsichtsrats geboten gewesen. Radio Bremen hat zugesagt, die Empfehlungen des Rechnungshofs bezüglich der Begründung von Aufwandsentschädigungen sowie deren Höhe bei neuen Vertragsabschlüssen zu berücksichtigen. […]
Bei einem Ausscheiden der Intendantin, des Programmdirektors sowie der Direktorin für Unternehmensentwicklung und Betrieb werden von Radio Bremen vor Beginn des regulären Renteneintritts nach Maßgabe individuell geschlossener Versorgungsverträge Überbrückungsbezüge gewährt. […]
Der Rechnungshof hat Radio Bremen aufgefordert, auf die Vereinbarung von Überbrückungsgeldern zu verzichten. Radio Bremen hat mitgeteilt, zukünftige Verträge der Direktoriumsmitglieder würden keine Überbrückungsgelder mehr vorsehen. Dies gelte bereits für den neuen Vertrag der wiedergewählten Intendantin.
Sonderbericht des Rechnungshofs Bremen nach § 99 LHO zur finanziellen Lage sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung Radio Bremens, S. 18 f. (online)