Um Klarheit für Laubenbesitzer zu schaffen, stellt die „Begleitkommunikation neuer Rundfunkneitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ laut presseportal.de klar: „Sowohl durch das Bundeskleingartengesetz als auch in der Regel durch entsprechende Satzungen der Kleingartenverbände ist festgelegt, dass Lauben in Kleingartenanlagen nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen. Deshalb gehen die Rundfunkanstalten davon aus, dass hier keine Wohnnutzung stattfindet und für die Lauben deshalb kein Rundfunkbeitrag anfällt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Laube entgegen der oben genannten Regelung tatsächlich bewohnt wird. In diesem Fall besteht Beitragspflicht wie für jede andere Wohnung auch. Davon unberührt bleiben gelegentliche Übernachtungen in Lauben. Für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen gilt: Sofern hier z. B. kommunale Satzungen eine Wohnnutzung von Lauben gravierend einschränken (beispielsweise in der Wintersaison), kann für diese Zeit eine saisonale Abmeldung der Laube beantragt werden. Im Übrigen besteht reguläre Beitragspflicht nach den allgemeinen Regelungen, wie z. B. auch für Ferienwohnungen.“
„Bis zu dieser Erklärung der öffentlich-rechtlichen Sender mußten zehntausende Inhaber von Kleingartenlauben, die eine Grundfläche von mehr als 24 Quadratmetern haben, davon ausgehen, daß sie ab 1. Januar 2013 einen vollen Rundfunkbeitrag von knapp 216 Euro jährlich für diese Lauben zahlen mußten. Denn nach dem Wortlaut des 15. Rundfunkstaatsvertrages und einem dazugehörigen Begleitpapier hätten sie nachweisen müssen, daß ihre Laube nicht zum Wohnen geeignet ist. Eine Wohneignung im Sinne des für diese Fälle zuständigen Bundeskleingartengesetzes liegt aber schon vor, wenn eine Laube über Strom- oder Wasseranschluß verfügt. In diesem Sinne hatten auch die Staatskanzleien aller Bundesländer und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bis zum Freitag auf besorgte Anfragen zahlreicher Kleingärtner geantwortet“, so der VDGN in einer Presseerklärung.
Zu der neuen Entwicklung erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm: „Wir begrüßen das als einen großen Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, die Befreiung der Kleingärtner von der Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrages für ihre Laube rechtssicher zu gestalten. Dazu sollte der Rundfunkstaatsvertrag entsprechend geändert werden. Noch nicht ganz verstanden hat man bei den öffentlich-rechtlichen Sendern das Problem des Rundfunkbeitrages für die Datschen, die es vor allem in den östlichen Bundesländern gibt. Die Sache liegt hier in der Regel nicht anders als bei Kleingärten: In den meisten Datschen ist – anders als bei Ferienwohnungen – eine Wohnnutzung ganzjährig untersagt. Dies wird von den Baubehörden der Landkreise auch streng durchgesetzt. Deshalb sollte hier dieselbe Regelung wie bei den Kleingärten gelten.“