Zitiert: Leistungsschutzrecht schützt nichts, was nicht schon geschützt ist

 

Das neue Leistungsschutzrecht schützt nichts, „was nicht schon bereits mehrfach geschützt wäre.“ So Till Kreutzer auf faz.net. Alles, was mit dem neuen Leistungsschutzrecht verboten werden kann, kann auch schon mit anderen gesetzlichen Regelungen, wie dem Urheber- oder Lichtbildrecht verboten werden – oder auch gegen Entgelt erlaubt werden. Zudem schützt das neue Leistungsschutzrecht nichts zusätzlich, was durch die anderen Rechte nicht geschützt ist.

Till Kreutzer, Faz.net, 28.02.2013

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)