Das neue Leistungsschutzrecht schützt nichts, „was nicht schon bereits mehrfach geschützt wäre.“ So Till Kreutzer auf faz.net. Alles, was mit dem neuen Leistungsschutzrecht verboten werden kann, kann auch schon mit anderen gesetzlichen Regelungen, wie dem Urheber- oder Lichtbildrecht verboten werden – oder auch gegen Entgelt erlaubt werden. Zudem schützt das neue Leistungsschutzrecht nichts zusätzlich, was durch die anderen Rechte nicht geschützt ist.