Zitiert: Link war legal

Der Journalist Fabian Kienert stand vor Gericht, weil er auf das Archiv linksunten.indymedia verlinkt hat. Jetzt wurde er freigesprochen. […] Der Vorsitzende Richter Axel Heim stützte den Freispruch auf zwei  Begründungsstränge und betonte, dass jede Begründung für sich eine Verurteilung verhinderte.

Kienert konnte schon deshalb nicht wegen Unterstützung von linksunten.indymedia verurteilt werden, weil das Fortbestehen der Vereinigung nach dem Verbot 2017 nicht nachgewiesen werden konnte. Dass seit 2020 ein Archiv der rund 70.000 Postings im Internet frei verfügbar ist, sei kein Beleg für den Fortbestand, so Richter Heim, „dass es ein Denkmal gibt, heißt nicht, dass die Vereinigung noch besteht“. […]

Doch selbst wenn linksunten.indymedia fortbestehen würde, wäre Kienerts Artikel nicht strafbar gewesen, betonte der Richter. Kienert habe eine Kurzmeldung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen mutmaßliche Betreiber von linksunten.indymedia verfasst und am Ende „als Service für die Leser“ das Archiv von linksunten.indymedia verlinkt. Die Internetadresse sei aber nicht geheim, sondern allgemein bekannt, weil sie mit dem Namen der verbotenen Vereinigung identisch ist.

Dass Journalist Kienert das Verbot von linksunten.indymedia offensichtlich kritisch sehe, mache seinen Beitrag nicht zur Unterstützung. Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit schütze gerade kritische Berichterstattung. „Es muss möglich sein, ein Verbot zu kritisieren, ohne wegen Unterstützung des Verbotenen verurteilt zu werden“, erkärte der Vorsitzende Richter. „Auch wer das Verbot einer Partei ablehnt, macht sich damit nicht unbedingt mit dieser Partei gemein.“ Der Journalist habe in seinem kurzen Artikel nicht als „Sprachrohr“ der verbotenen Vereinigung gewirkt.

Christian Rath, taz.de, 06.06.2024 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)