Wenn Zuschauern privater Fernsehsender ein Verstoß gegen die Regeln für Werbung auffällt oder wenn sie eine Verletzung der Bestimmungen zum Schutz der Jugend und der Menschenwürde sehen, können sie sich bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) beschweren. Vergleichbar gilt das für Hörer privater Radiosender. … 552 Beschwerden seien im vergangenen Jahr eingegangen, und wirklich jede sei bearbeitet worden, versicherte Flecken. Die Zahl habe sich im Vergleich zu früheren Jahren verdoppelt. Die Zahl habe sich im Vergleich zu früheren Jahren verdoppelt. 145 Sender sind bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg lizenziert. Mehr lizenzierte Sender seien es in Deutschland nur im Freistaat Bayern, erläuterte Flecken. Das erklärt ein Stück weit, in welcher Form die MABB ihre Aufsichtsfunktion wahrnimmt. Sie reagiert eigentlich nur auf Beschwerden. Von sich aus einzelne Sender regelmäßig unter die Lupe zu nehmen, dazu fehle das Personal, bedauerte Flecken.
Andreas Fritsche, nd-aktuell.de, 17.10.2022 (online)