Zitiert: Medienanstalten müssen Satzung zu Intermediären neu beschließen

Eine Satzung der Landesmedienanstalten zur Konkretisierung von Vorgaben aus dem Medienstaatsvertrag ist nicht wie geplant Anfang 2022 in Kraft getreten. Aufgrund eines formalen Fehlers sei die Satzung zur Regulierung von Medienintermediären nicht gültig geworden, erklärte die gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten in Berlin am 17. Juli auf epd-Nachfrage. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) habe „versehentlich eine Vorgängerversion der Satzung veröffentlicht“, die sich von der aktuellen Fassung in drei Punkten unterschieden habe.

Dabei sei es um eine Fußnote, Daten zur Beschlussfassung und das Inkrafttreten der Satzung gegangen. Ansonsten habe der Text – das sogenannte Materiell-Rechtliche – der aktuellen Fassung entsprochen, hieß es. Die Satzung muss nun von den Gremien aller Landesmedienanstalten erneut verabschiedet werden. […]

Die Verabschiedung und Veröffentlichung hätte bis Ende 2021 geschehen müssen, um die Satzung ab 2022 in Kraft zu setzen. Da die MABB die Vorgängerversion der Satzung veröffentlichte, wurde die Vorgabe, dass „übereinstimmende Satzungen“ bekannt zu machen sind, jedoch nicht erfüllt. […]

Der Fehler sei „im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens“ bekannt geworden, erklärte die gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten. Wie der Fehler genau ans Licht gekommen ist und um welches Gerichtsverfahren es sich handelt, wollte die Geschäftsstelle nicht mitteilen. „Details zu laufenden Verfahren“ kommuniziere man nicht, erklärte sie.

Volker Nünning, epd medien, 22.072024 (online)

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