Die Rundfunkkommission konnte und kann immer Entscheidungen treffen. Aber bisweilen gibt es Themen, die Partikularinteressen einzelner Länder sehr betreffen. Dann sagt manchmal ein Land, bis hierher und nicht weiter. Das kann sich auch zum Positiven wenden, aber ich habe es immer bedauert, dass wir keine Mehrheitsentscheidungen treffen konnten. Eine Grundgesetzänderung können Sie mit einer Zweidrittelmehrheit umsetzen, aber einen Staatsvertrag nur einstimmig mit 16 Ländern. Mit Zweidrittelmehrheit hätten wir auch die Beitragserhöhung umsetzen können. Aber wir wussten, dass wir nie die Einstimmigkeit erreichen, und das hat natürlich die Debatte sehr stark beeinflusst.
Heike Raab, sueddeutsche.de, 11.06.2026 (online)

