Reiner Haseloff. Der MP und viele seines Amtes sind Chefohrfeigensammler beim Bundesverfassungsgericht, wenn es um die Unabhängigkeit des Rundfunks geht. Im Dutzend hagelte es Entscheidungen: Staatsferne nach Art. 5 und Art. 20 GG. Die Länderbosse sollten sich raushalten, Rundfunk sei frei und Sache des Volkes. Selbst die findige Konstruktion der Länderchefs, über eine Kommission doch wieder nach Gusto am Geldhahn schrauben zu können, verfing nicht. Haseloff hämmert gern mal bei Rot über die Ampel und erkennt dann ein Demokratieproblem, wenn er dabei erwischt wird.
Friedrich Küppersbusch, taz.de, 08.08.2021 (online)