Die fernsehzentrierten Regelungen zur Medienkonzentration wurden aus dem alten Rundfunkstaatsvertrag übernommen. Danach wäre die Übernahme eines großen deutschen Medienunternehmens wie ProSiebenSat.1 oder Bertelsmann durch Google, Facebook oder ein großes Telekommunikationsunternehmen weiterhin möglich, ohne dass die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich dies prüfen könnte. Für den Medienrechtler Dieter Dörr ist der neue Staatsvertrag daher „kein medienpolitischer Meilenstein“, da er keine effektive Vielfaltsicherung gewährleistet. Die Modernisierung des Medienkonzentrationsrechts steht nach wie vor aus, immerhin hat dieses Vorhaben Eingang in die Protokollerklärung gefunden.
Diemuth Roether, epd medien, 41/2020 (online)