Der Medienstaatsvertrag, auf den sich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer im Dezember 2019 geeinigt haben, wird nun von der Europäischen Kommission geprüft. Ende Januar sei das Vertragswerk der Brüsseler Kommission übermittelt worden, heißt es aus Länderkreisen. Damit sei das notwendige Notifizierungsverfahren gestartet worden. Jetzt läuft eine bis Ende April reichende Dreimonatsfrist, in der die Kommission prüft, ob die geplanten Vorschriften im deutschen Medienstaatsvertrag mit den EU-Vorgaben vereinbar sind. Laut EU-Recht müssen von der Europäischen Kommission beispielsweise „Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft“ notifiziert werden, worunter etwa Internet-Angebote oder Social-Media-Plattformen fallen. … Sofern die EU-Kommission keine Einwände gegen den Medienstaatsvertrag vorbringt, können die Ministerpräsidenten das Vertragswerk unterzeichnen. Anschließend würde das Ratifizierungsverfahren in den Landtagen starten. … Da nun die EU-Kommission bis Ende April den Medienstaatsvertrag prüft, ist der ursprüngliche Zeitplan der Bundesländer aber nicht mehr einzuhalten, wonach die Ministerpräsidenten bei ihrer Sitzung im März in Berlin den Medienstaatsvertrag eigentlich unterschreiben sollten. Dies wird sich nun verzögern auf die Zeit nach Ende April, sofern die EU-Kommission keine Einwände gegen den neuen Staatsvertrag geltend macht. Wenn dann alle Ministerpräsidenten den Medienstaatsvertrag unterschrieben haben, wird es wahrscheinlich zeitlich nicht möglich sein, dass alle Landtage das parlamentarische Ratifizierungsverfahren zum neuen Staatsvertrag bis zum 19. September 2020 abschließen können. Vermutlich kommt es dazu, dass das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags verschoben wird, möglicherweise auf den 1. Januar 2021.
Volker Nünning, Medienkorrespondenz, 24.02.2020 (online)