Seit kurzem veröffentlicht der Presserat seine Entscheidungen im Volltext. So kann jeder die Argumente für und gegen Rügen nachvollziehen. Aber die Namen der beanstandeten Medien stehen nicht in seiner öffentlichen Datenbank. Warum? […]
In der Sitzungswoche im Dezember gab es neben 14 öffentlichen Rügen auch eine nicht-öffentliche. Hier ging es um eine „unzulässige verdeckte Recherche“ über einen Ex-Straftäter, der seine Strafe abgesessen hat.
Dass der Presserat die erwähnte Lehrerin und den früheren Straftäter schützt, ist mindestens nachvollziehbar. Dass aber zum Beispiel der Name des „Handelsblatts“, vom Presserat in der vergangenen Woche gerügt wegen „eines schweren Verstoßes gegen das Gebot der Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten“ bei einem Elektrogeräte-Ranking, demnächst nicht in der Datenbank auftauchen wird – das ist nicht leicht zu begreifen.
René Martens, uebermedien.de, 11.12.2024 (online)