Am letzten Wochenende verwies ein Vortragender bei einer Tagung darauf, dass er auf ein Dokument aus der Wendezeit hingewiesen wurde, welches zum Thema Meinungsfreiheit und „rote Linien“ eine klare und eindeutige Formulierungen fand. In einem Flugblatt vom Oktober 1989 „An Alle, die hierbleiben wollen“ schlugen die Mitarbeiter des Bertolt-Brecht-Archivs in Anlehnung an Bertolt Brechts „Brief an die deutschen Künstler und Schriftsteller“ (Oktober 1951), für die Verwirklichung folgender Rechte einzutreten:
- Völlige Freiheit für Literatur, Künste und Wissenschaften, mit einer Einschränkung,
- Völlige Freiheit für Presse und elektronische Medien, mit einer Einschränkung,
- Völlige Freiheit für vorhandene und zu bildende Organe und Organisationen jeder Art, mit einer Einschränkung,
- Völlige Freiheit für Willensbekundungen der Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit, mit einer Einschränkung,
Die Einschränkung: Keine Freiheit für Schriften, Kunstwerke, Pressebeiträge, Sendungen, Organe, Organisationen und Willensbekundungen,
- die den Krieg verherrlichen oder als unvermeidbar darstellen,
- die den Hass auf andere Völker, Rassen, Glaubensgemeinschaften und auf Menschen mit anderen weltanschaulichen und politischen Auffassungen fördern,
- die physische Gewalt gegen Menschen androhen, anwenden oder ihre Anwendung propagieren,
- die die gegenwärtigen Grenzen in Europa in Frage stellen,
- die die Grundvoraussetzungen eines demokratischen und sozialistischen Gemeinwesens beseitigen wollen.
Was zu den Grundvoraussetzungen des demokratischen und sozialistischen deutschen Staates gehört, muss von uns allen bestimmt und entschieden werden.“