Folgende Situation wird denkbar: Bei den Arbeitstagungen der ARD-Anstalten sitzen sich Damen und Herren gegenüber, bei denen die Dame die Hälfte vom Herrn verdient. Von dieser Einzelfeststellung abgesehen können die Reduzierungen der Spitzengehälter eine sehr viel breitere Bewegung: Welche Salärs sind bei Direktoren, AT-Kräften, überhaupt im gesamten Gehaltsgefüge angemessen?
Die Landesrechnungshöfe von Berlin und Brandenburg haben schon mal einen Vergleich gezogen: Im öffentlichen Dienst liegt das Spitzentarifgehalt knapp über 6000 Euro monatlich, beim RBB dagegen bei über 10.000 Euro. Auch hier stellt sich die Frage nach der adäquaten Relation.
Joachim Huber, tagesspiegel.de, 05.07.2023 (online)