Rheinland-Pfalz erhält ein neues Landesmediengesetz. Es stellt sich der digitalen Gegenwart. Verlage dürfen Radiosender übernehmen, die Medienanstalt hat mehr Kompetenzen. Das finden Regierung und CDU-Opposition gut. […]
Vorgesehen ist unter anderem, dass Verlage, die ihren Sitz im Bundesland haben, künftig Radioveranstalter übernehmen können. Bisher lag die Grenze, wie in den meisten Bundesländern, bei 35 Prozent der Beteiligung. Das bis heute geltende Verbot für marktbeherrschende Verlage wird damit aufgehoben. Das Mediengesetz sieht zudem vor, dass frei gewordene UKW-Übertragungskapazitäten für den analogen Hörfunk nicht mehr von der Medienanstalt RLP anderen Veranstaltern zugewiesen werden. […]
Neu wurde der Passus „Sorgfaltspflicht der Medien“ eingefügt. So heißt es: „Die Medien haben bei ihren journalistisch-redaktionellen Angeboten den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz von KI, zu entsprechen. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.“ Jeder Veranstalter eines regional oder lokal ausgerichteten Vollprogramms oder eines meinungsbildenden Spartenprogramms muss gewährleisten, dass im Programm die Vielfalt der Meinungen im Wesentlichen zum Ausdruck kommt. […]
Erstmals regelt ein Paragraph die Medienförderung, für die die RLP verantwortlich ist. Laut Gesetz fördert diese innovative, digitale Medienvorhaben, die zur Veröffentlichung vorgesehen seien, für die Bereiche audio- und audiovisuelle Werke wie Inhalte für rundfunkähnliche Telemedien, Serien, Filme, Videos, und Games, einschließlich Debüt- und Nachwuchsproduktionen. Zudem soll die Medienanstalt eine Mediathek einrichten, die Inhalte Offener Kanäle sowie weiterer nichtkommerzieller Einrichtungen, insbesondere aus den Bereichen Kommunales, Sport, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Gesellschaft, einbindet. […]
Insgesamt wird die Medienanstalt verpflichtet, für mehr Transparenz zu sorgen. Das betrifft die Organisationsstruktur, die Zusammensetzung der Versammlung, der von ihr eingesetzten Ausschüsse sowie alle Satzungen und Richtlinien. […]
Rheinland-Pfalz gehört zu den wenigen Bundesländern mit einem Landesmediengesetz, das die Bedingungen für das private Radio, die Presse und die Telemedien regelt. Der Auftrag für den Südwestrundfunk (SWR), der gemeinsam mit Baden-Württemberg veranstaltet wird, ist im SWR-Staatsvertrag festgeschrieben. Das novellierte Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Helmut Hartung, faz.net, 09.10.2025 (online)