Bisher stimmen Redaktionen über Bewerberinnen und Bewerber für Führungsfunktionen ab, die jeweils zuständigen Direktorinnen schlagen ebenfalls dem ORF-General ihre Favoriten vor. Wer die Funktion bekommt, entscheidet der Generaldirektor als Alleingeschäftsführer. Der General oder die Generalin muss seine oder ihre Entscheidung gegenüber den Redakteursvertretern begründen, wenn sie von deren Votum abweicht.
Künftig soll es laut neuem Redaktionsstatut für Personalentscheidungen gegen Redaktionsvorschläge eine schriftliche Begründung geben. Informations- und Anhörungsrechte für die Redaktionen bei der Bestellung von Führungskräften werden nach ersten Infos über das neue Statut „erweitert“. …
Redaktionen bekommen aber auch – und das ist sehr neu – Mitspracherechte bei der Ablöse ihrer Führungskräfte. Der Prozess nach dem neuen Redaktionsstatut: Nach drei Beschwerden über einen Chef oder eine Chefin kann die jeweilige Redaktion dieser Führungskraft das Misstrauen aussprechen. …
Das neue Redaktionsstatut soll Redakteurinnen und Redakteure nach ersten Infos auch besser gegen sachlich nicht gerechtfertigte Eingriffe von Vorgesetzten in Beiträge schützen.
derstandard.de, 10.6.2022 (online)