Zitiert: „Ossis“ sein ist keine Benachteiligung nach § 1 GG

Ein Redakteur eines ungenannt bleibenden anderen Mediums hatte seinen Vorgesetzten vorgeworfen, ihn fortwährend als dummen „Ossi“ stigmatisiert und gedemütigt zu haben, und forderte wegen der da­rauffolgenden Erkrankung von seinem Verlag ein Schmerzensgeld. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage nun vor allem mit der Begründung zurück, dass Ostdeutsche nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Weltanschauung seien; deshalb handele es sich nicht um eine Benachteiligung im Sinne des Paragraphen 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. …

Offensichtlich lässt das Argument der Stuttgarter Richter, Ost- und Westdeutsche teilten eine „gemeinsame Kultur der letzten 250 Jahre“, die vierzig Jahre in jüngerer Vergangenheit außer Acht, in denen die Deutschen in nicht nur verschiedenen, sondern entgegengesetzten Gesellschaftssystemen lebten. Und deshalb bleibt es nicht ohne Folgen, dass die gesamtdeutsche Öffentlichkeit, die sich seit 1990 formiert hat, in Wirklichkeit eine von Medien im westdeutschen Besitz und mit überwiegend westdeutschem Personal gestaltete westdeutsche Öffentlichkeit ist.

Mark Siemons, faz.net, 20.2.2022 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)