(Underblocking übrigens auch: Vieles, was illegal ist, wird zu spät oder nicht gelöscht.) Overblocking wie Underblocking ist ärgerlich, freiheitsrelevant und demokratietheoretisch problematisch. Doch die entscheidende Frage lautet: Wer verursacht es?
Der DSA verpflichtet Plattformen nur zur Entfernung illegaler Inhalte. Für legale, wenn auch problematische Inhalte verlangt er keine Löschung, sondern Risikobewertungen und Transparenz. Wenn Plattformen überschießend löschen, geschieht dies nicht im staatlichen Auftrag, sondern aus ökonomischer Vorsicht, aufgrund unzureichender Moderationssysteme oder wegen interner Anreizstrukturen. Overblocking ist somit kein Beleg für staatliche Zensur, sondern für die strukturelle Macht privater Plattformen – jene Macht, die der DSA begrenzen soll.
Das ist der Kern des Digital Services Act. Er ist kein Instrument staatlicher Meinungssteuerung, sondern eine Antwort auf den Einfluss privater Plattformen auf den öffentlichen Diskurs. Er verschiebt diese Macht, begrenzt sie, macht sie weltweit erstmals überprüfbar. Er zwingt Plattformen, ihre Moderationsentscheidungen zu erklären, eröffnet Nutzern Beschwerde- und Rechtsbehelfe und bindet private Kommunikationsordnung an öffentliche Grundrechtsstandards. Das ist keine Einschränkung von Meinungsfreiheit, sondern ihre institutionelle Absicherung.
Matthias C. Kettemann, Wolfgang Schulz, faz.net, 04.03.2026 (online)

