Es gelte, „zwischen 5G-Mobilfunk im Unicast-Modus und einem 5G-Broadcast-Modus zu unterscheiden“, erklärte die 5G-Media Initiative am 22. Juli 2019, zu der das Institut für Rundfunktechnik (IRT), der Bayerische Rundfunk (BR) und der Südwestrundfunk (SWR) gehören. Das IRT ist eine gemeinsame Einrichtung von 14 öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern in Deutschland.
Golem.de, 22.07.2019 (online)
Das primäre Ziel dabei ist es, free-to-air-TV-Angebote auf Endgeräte wie Smartphones, Tablets und in Fahrzeuge zu bringen. Die Verbreitung von linearen TV-Programmen zur umfangreichen, parallelen Nutzung profitiert aufgrund der hohen Datenraten von einem Rundfunkmodus.
Ohne Zweifel kann 5G-Broadcast aus technischer Sicht auch für die Verbreitung von linearen Hörfunkprogrammen verwendet werden. Die speziellen Anforderungen des Hörfunks an die Verbreitung seiner linearen Inhalte, wie z.B. flächendeckende Versorgung und Regionalisierung, werden durch die Einführung von 5G-Broadcast nicht automatisch erfüllt. Die derzeitigen Versorgungsziele richten sich an den Vorgaben für TV aus.
Der Hörfunkmarkt allein besitzt nicht genügend wirtschaftliches Potential, um die Marktdurchdringung von 5G-Broadcast voranzutreiben. Erst wenn der 5G-Broadcast-Markt für TV angelaufen ist, ergeben sich theoretisch Optionen für den Hörfunk. In der Konsequenz bedeutet dies, dass auch ein Markterfolg von 5G-Broadcast für TV nicht automatisch eine erfolgreiche Nutzungsmöglichkeit für Hörfunk bedeutet.
Presseerklärung der 5G-Media Initiative, 22.07.2019 (online)