In Schleswig-Holstein bleiben frei gewordene UKW-Frequenzen ungenutzt. Die Medienaufsicht sagt, der Medienstaatsvertrag sehe das so vor, damit das Digitalradio DAB+ vorankommt. Ein Radiobetreiber klagt nun dagegen. […]
Kai Fischer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Audiotainment Südwest, bestreitet die Rechtmäßigkeit dieser Festlegung: „Die Rundfunkfreiheit schützt nicht nur bestehende Programme, sondern auch den chancengleichen Zugang zu knappen Übertragungskapazitäten. Genau diesen Zugang kappt der Staatsvertrag: Frei werdende UKW-Frequenzen werden nicht neu ausgeschrieben, sondern dem Markt entzogen.“ Das sei nichts anderes als eine Marktzutrittssperre. Der Zuweisungsstopp beschränke die Möglichkeit, Programme über die vorhandene technische Infrastruktur zu verbreiten, was notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung der Rundfunkfreiheit ist, und wirke sich unmittelbar auf die Vielfalt der Anbieter und Programme aus. […]
Nach Ansicht von Fischer beruht die Regelung auf der Fehlannahme, dass weniger UKW automatisch mehr DAB+ bedeute. Genau das sei weder empirisch belegt noch medienpolitisch überzeugend. Die Folge sei weniger Zugang, weniger Wettbewerb und weniger Angebotsvielfalt.
Helmut Hartung, faz.net, 08.09.2026 (online)

