Der Skandal um die „Luxus-Intendantin“ (Bild) Patricia Schlesinger wird nur deshalb so aufgeblasen, weil hier zwei Berliner Clans um das gleiche Revier kämpfen: auf der einen Seite der Springer-Konzern, der schon immer ins TV-Geschäft wollte, aber wegen der erdrückenden öffentlich-rechtlichen Konkurrenz und der eigenen Amateurhaftigkeit nicht aus dem Quark kommt, auf der anderen Seite der von Springer wieder mal heftig moralisch attackierte öffentlich-rechtliche Rundfunk, Filiale Berlin-Brandenburg (RBB). Als würde es bei Springer keine dicken Autos, Luxusimmobilien, Boni und Millionengehälter geben. Und keine teuren Bewirtungen, edlen Büroausstattungen oder Machtmissbrauch. …
Auffallend an der Empörung ist auch, dass die „Zwangsgebührenverschwendung“ der „Protz- und Prass“-Intendantin Schlesinger von den Springer-Medien Business Insider, Bild, B.Z. und Welt bis in den letzten Cent-Betrag für Champagner und Hummerkrüstchen ausgewalzt wird, während der ebenso in den Skandal verwickelte RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter Wolf im Hintergrund bleibt. Dabei zeigt dessen Rolle viel klarer, was im Rundfunk schiefläuft. Denn Wolf hat das 300.000-Euro-Jahresgehalt und die Luxusausstattung der Intendantin abgesegnet und Schlesingers Ehemann als Mediencoach zur Berliner Messe gelotst. Die Fragen müssten daher lauten: Wie konnte ein in Berlin engagierter Immobilienunternehmer, der zahlreiche einflussreiche Pöstchen in der Stadt bekleidet (nicht nur bei der Berliner Messe), Verwaltungsratsvorsitzender eines öffentlich-rechtlichen Senders werden? Warum überlässt dieser Sender die Planungen für sein neues „Medienhaus“ einem Immobilienunternehmer, ohne über mögliche Interessenkonflikte auch nur nachzudenken?
Nein, das öffentlich-rechtliche System, als dessen „zutiefst überzeugte Anhängerin“ sich Patricia Schlesinger gibt, fault von innen heraus. Sein Kernstück, der Rundfunkrat, funktioniert nicht, weil sich dort nur die übliche Funktionselitenschicht „des Systems“ versammelt.
Wolfgang Michal, freitag.de, 11.8.2022 (online)