Im Medienstaatsvertrag ist jedoch eindeutig in der „Negativliste für öffentlich-rechtliche Medien“ unter Punkt 1 festgeschrieben, dass „Anzeigenrubriken, Anzeigen oder Kleinanzeigen“ verboten seien. Nicht zulässig sind auch Rubriken für die Bewertung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Produkten sowie Partner-, Kontakt-, Stellen-, Tauschbörsen. Damit ist auch Sponsoring nicht erlaubt. Die ARD-Werbetöchter haben in der Vergangenheit jedoch versucht, diese Untersagung, die seit 2009 besteht, zu umgehen.
Sie bestücken Podcasts, die auf nicht-öffentlich-rechtlichen Plattformen zu finden sind, mit selbst akquirierten Reklamespots. Der Gewinn fließt in die Kassen der Anstaltstöchter. Die RBB-Podcasts werden zudem von der eigenen Vermarktungstochter produziert. Auf der Onlineseite www.ard-media.de wird die Leistungsfähigkeit der ARD-Media gepriesen: „Werbung in Podcasts schafft eine ganz neue Möglichkeit von Kommunikation, die hohe und exklusive Aufmerksamkeit bei den Hörern genießt. Mit vielfältigen Inhalten und Formaten bieten Podcasts ein innovatives Umfeld für die Produkt- und Markenkommunikation zur individuellen Ansprache von Zielgruppen.“
Helmut Hartung, faz.net, 10.09.2024 (online)