Zitiert: Reaktionen auf Urteil zu „Soldaten sind Mörder“

Wenn das Bundesverfassungsgericht heute entscheiden würde, dass der Satz „Soldaten sind Mörder“ nicht strafbar ist – der Protest wäre noch viel lauter als im Jahr 1995, als Karlsruhe dieses Straflosigkeitsurteil fällte. Die höchsten Richter stellten sich damals nicht hinter diesen Satz; sie teilten nicht die Aussage, sondern sie schützten den, der sie macht, vor strafrechtlicher Verfolgung – nicht mehr, nicht weniger. Wären nämlich nur solche Meinungen von der Meinungsfreiheit geschützt, die von der Mehrheit geteilt werden, dann müsste die Meinungsfreiheit künftig Mehrheitsmeinungsfreiheit heißen. Es mag sein, dass der Satz heute, in der Kriegstüchtigkeitsrenaissance, die Mehrheit so aufbringt wie damals, 1931, als Tucholsky ihn formulierte. Aber selbst damals kam das Kammergericht Berlin im folgenden Jahr zu einem Freispruch: Straffrei bleibt, wer sich mit dem Krieg als solchem und seiner verrohenden Dynamik auseinandersetzt.

Heribert Prantl, sueddeutsche.de,  29.08.2024 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)