Nun ist das alles nichts Neues und in schöner Regelmäßigkeit versickerten in der Vergangenheit die Debatten rund um Reformen bei den Öffentlich-Rechtlichen, wenn der Rundfunkbeitrag angepasst wurde. Dieses Mal ist es aber anders. Auch wenn viele noch immer denken, die aktuellen Reformpläne der Politik könnten noch Auswirkungen auf die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2025 haben, so muss man ganz nüchtern konstatieren: Daraus wird nichts, die engen Zeitpläne lassen das nicht zu. Daher wird es vermutlich auch zur Erhöhung um die bereits erwähnten 58 Cent kommen. Die Politik ist dieses Mal aber gewillt, endlich Nägel mit Köpfen zu machen, damit der Rundfunkbeitrag ab der übernächsten Beitragsperiode mindestens stabil bleibt – vielleicht sogar sinken kann. […]
Und will man dieses Ziel erreichen, muss man eben jetzt handeln – und nicht erst in vier Jahren, wenn das KEF-Verfahren dann erneut bereits im Gange ist und sich der Medienstaatsvertrag einmal mehr nicht verändert hat. Die Bundesländer haben bereits angekündigt, im Herbst einen sogenannten Reformstaatsvertrag vorlegen zu wollen. […]
In den Reformstaatsvertrag einfließen sollen dann auch noch Erkenntnisse eines Sondergutachtens, das die KEF für die Länder erstellen soll. Dieses will man Anfang März auch offiziell bei der KEF in Auftrag geben, aktuell laufen dazu noch die Vorbereitungen auf Seiten der Politik, die dazu auch auf die Anstalten angewiesen ist. Das alles passiert jetzt so gebündelt, weil die KEF bereits im Herbst mit der Arbeit an ihrem 25. Bericht beginnt – und nach Möglichkeit soll dann bereits für alle weitestgehend ersichtlich sein, wohin die Reise künftig geht. „Das Ziel der Länder ist, dass die Anstalten künftig ihren Finanzbedarf auf Basis des neuen Staatsvertrags anmelden“, sagt Heike Raab, Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder. […]
Der angekündigte Reformstaatsvertrag soll nun auch so etwas wie ein Notausgang für die Länder sein, die eine weitere Erhöhung ab 2025 bislang ausgeschlossen haben. […]
Heike Raab selbst machte bereits deutlich, dass die 58 Cent deutlich weniger seien als die aktuelle Teuerungsrate – zeigte also Verständnis für den KEF-Entwurf. Und es gibt sie ja – die Länder, die einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags offen gegenüberstehen oder sich zumindest an die KEF-Empfehlung halten wollen. Aus dieser Gemengelage ergibt sich die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht wohl einmal mehr eine Erhöhung durchsetzen könnte, sollte die Politik dazu nicht in der Lage sein.
Timo Niemeier, dwdl.de, 19.02.2024 (online)