Beim Zukunftsrat bestellten die Länder ein Gutachten, wie ARD und ZDF reformiert werden können. Jetzt äußert sich der Rat dazu, was die Länder daraus gemacht haben: zu wenig.
Man kann von der Rundfunkkommission der Länder durchaus lernen, wie Dickfelligkeit geht. Erst beriefen die für die Rundfunkgesetze zuständigen Regierungschefs acht Experten in einen Zukunftsrat, der jene systemsprengenden Vorschläge für eine Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio liefern sollte, zu denen sie selbst nicht fähig war. Nachdem diese Gruppe tatsächlich Grundsätzliches geliefert hatte, legten die Länder dennoch einen Reformstaatsvertrag vor, in dem diese Empfehlungen eher in Spurenelementen enthalten sind. Zu diesem Gesetzesentwurf erbat die Rundfunkkommission nun eine Stellungnahme vom Zukunftsrat. Dabei müsste man eigentlich nur zwei Texte nebeneinanderlegen: den Bericht des Zukunftsrats und den Entwurf des neuen Gesetzes. Allerdings wäre das recht ernüchternd. […]
Das Urteil des Zukunftsrats lässt sich nicht missverstehen: „Eine bloße Federführung“ reiche nicht aus, „um die evidenten Strukturdefizite der ARD zu beseitigen“. Stattdessen seien „eindeutige Verantwortlichkeiten auf ARD-Ebene“ nötig. Dabei gehe es nicht allein „um das Beseitigen von Mehrfachstrukturen“ in den organisatorischen Bereichen. Genauso wichtig seien „klare Verantwortungszuweisungen und effiziente Entscheidungsverfahren“, schreibt der Zukunftsrat, und erinnert die Ministerpräsidenten, die sich gerade im Streit um die Beitragserhöhung verhaken, daran, dass das zu kurz greife: Jede Reform müsse dem Ziel dienen, die Sender digitaler und effizienter zu machen.
Claudia Tieschky, sueddeutsche.de, 09.10.2024 (online)