Die Bundesländer haben ihr Vorhaben, den Auftrag und die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu reformieren, mit inhaltlichen und zeitlichen Zielen konkretisiert. Die Rundfunkkommission der Länder will nun auf ein zweistufiges Reformverfahren setzen, wie aus dem Beschluss der Kommission vom 17. März hervorgeht. Den Beschluss übersandte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei der MK auf entsprechende Nachfrage. Rheinland-Pfalz ist das Vorsitzland der Rundfunkkommission.
In der ersten Phase geht es den Ländern nun um eine Novelle des Medienstaatsvertrags, die bis zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. …. Gemäß dem Beschluss der Rundfunkkommission vom 17. März sollen die Rundfunkreferenten der Länder nun bis Juni „auf der Grundlage der Papiere und Beratungen der Rundfunkkommission weitere Schritte zur Reform von Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in zwei Phasen“ prüfen. Dabei sollen die Rundfunkreferenten auch erste Vorschläge dazu erarbeiten, wie der Medienstaatsvertrag geändert werden müsste, um die Reformpläne umzusetzen. Auch soll ein Zeitplan dazu vorgelegt werden, der ermöglicht, dass über eine Staatsvertragsnovelle die Reformmaßnahmen der ersten Phase bis zum 1. Januar 2023 in Kraft treten können.
Auf Basis dieser Vorarbeiten plant die Rundfunkkommission dann, den Ministerpräsidenten der Bundesländer „im Oktober 2021 einen Entwurf staatsvertraglicher Regelungen zu Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten vorzulegen.
Volker Nünning, medienkorrespondenz.de, 29.03.2021 (online)