Mit dem sogenannten Reformstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten im Frühjahr unterschrieben haben, soll auch das Verbot „presseähnlicher“ Online-Angebote für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verschärft werden. Der Medienrechtler Tomas Brinkmann zeigt in diesem Gastbeitrag auf, warum das Verbot aus seiner Sicht ARD und ZDF in ihrer Rundfunkfreiheit beschneidet. […]
Verfassungsrechtlich betrachtet sind insbesondere die elektronischen Informationsangebote der Sender aufgrund ihrer flexiblen Nutzung inzwischen Teil der Grundversorgung, so dass ein Verbot wegen Textanteilen grundsätzlich als substantieller Eingriff in die Rundfunkfreiheit zu beurteilen ist.
Das im sogenannten Reformstaatsvertrag ausgedehnte Publikationsverbot ist ein untauglicher Versuch der Medienregulierung zum Schutz der Presse, der auf letztlich nicht substantiierten Spekulationen gründet. Nach den zurückliegenden Versäumnissen der Verlagsunternehmen und dem Verzicht einiger Häuser auf publizistisches Engagement ist es der völlig falsche Weg, Presseförderung durch eine Ausdünnung des Angebots der Anstalten versuchen zu wollen.
Medien durch Verbreitungsverbote für andere schützen zu wollen, ist paradox. Dieser Ansatz verstärkt die folgenreichen negativen Trends im digitalen Strukturwandel der Öffentlichkeit. Bedauerlicherweise ist es der Gesetzgeber selbst, der eine Institution qualifizierter journalistischer Arbeit gerade dort beschneidet, wo sie sich mit einem aussichtsreichen Medienservice gegen die Vorherrschaft der Netzoligopole stemmt.
Tomas Brinkmann, epd medien, 20.05.2025 (online)