In § 59 Absatz 4 MStV-E soll die bislang geltende Regelung über Regionalfenster fortgeschrieben werden. Demnach werden die reichweitenstärksten Programme des Privat-Fernsehens dazu verpflichtet, Regionalfenster „zur aktuellen und authentischen Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in dem jeweiligen Land“ aufzunehmen. Hiermit wird laut Begründung der Zweck der „Meinungsvielfaltssicherung“ verfolgt.
Bislang finden jedoch in einigen Bundesländern keine Regionalfenster statt. Dies betrifft das Saarland, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es gibt jedoch keinen empirischen Hinweis darauf, dass speziell in diesen Bundesländern kein Bedarf an Förderung der Meinungsvielfalt oder an Informationen über relevante politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Fragestellungen bestünde.
Insofern sollte die Gelegenheit wahrgenommen werden, auch für diese Bundesländer die Privatsender zur Aufnahme von Regionalfenstern zu verpflichten.
ver.di, Stellungnahme zum Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrags, 23.11.2023 (online)