Zitiert: Regionale Berichterstattung auch in Ostdeutschland stärken

In § 59 Absatz 4 MStV-E soll die bislang geltende Regelung über Regionalfenster fortgeschrieben werden. Demnach werden die reichweitenstärksten Programme des Privat-Fernsehens dazu verpflichtet, Regionalfenster „zur aktuellen und authentischen Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in dem jeweiligen Land“ aufzunehmen. Hiermit wird laut Begründung der Zweck der „Meinungsvielfaltssicherung“ verfolgt.

Bislang finden jedoch in einigen Bundesländern keine Regionalfenster statt. Dies betrifft das Saarland, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es gibt jedoch keinen empirischen Hinweis darauf, dass speziell in diesen Bundesländern kein Bedarf an Förderung der Meinungsvielfalt oder an Informationen über relevante politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Fragestellungen bestünde.

Insofern sollte die Gelegenheit wahrgenommen werden, auch für diese Bundesländer die Privatsender zur Aufnahme von Regionalfenstern zu verpflichten.

ver.di, Stellungnahme zum Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrags, 23.11.2023 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)