Die Länder haben eine AG Regionale Vielfalt eingerichtet. „Es droht“, so Sachsens Staatskanzleichef Oliver Schenk Interview mit medienpolitik.net, „ein Verlust an Vielfalt in der öffentlichen Debatte und bei der Information der Bürgerinnen und Bürger über Ereignisse und Entwicklungen gerade auch in ihrer unmittelbaren Nähe.“ Die Arbeitsgruppe will das Thema umfassend betrachten. Deshalb soll auch die Situation der regionalen und lokalen Zeitungen in den Fokus genommen werden. Dabei will man auch die Entwicklung in anderen europäischen Ländern berücksichtigen. Allerdings ist die Frage eines Förderausbaues im Länderkreis keinesfalls unumstritten und bedürfe, so Schenk, noch sorgfältiger Erörterung. Bei einer Inhalteförderung aus öffentlichen Mitteln wäre aus rechtlichen Gründen auf deren staats- und politikferne Ausgestaltung zu achten. „Ob“ überhaupt und „wann“ ein solcher Staatsvertrag zustande kommt, lässt sich gegenwärtig nicht abschätzen.
Doch in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der medienpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Antje Feiks, in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsens es welche lokalen Zeitungen gibt (6/17636), kann Sachsens Staatskanzleichef Oliver Schenk keine Auskunft geben. „Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs Iiegen.
Letzteres ist hier der Fall: Es liegen der Sächsischen Staatsregierung keine vollständigen und umfassenden Erkenntnisse dazu vor, welche lokalen Zeitungen es in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsens gibt. Diese Daten werden nicht von ihr erfasst. Hintergrund ist die Staatsferne der Presse und der Umstand, dass es, anders als beim privaten Rundfunk, auch kein Zulassungserfordernis gibt.“