Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff stellte nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts fest, es gebe hier ein Demokratieproblem: Die Länderparlamente hätten, wenn sie verfassungskonform handeln wollten, keine andere Möglichkeit, als der Empfehlung der Kef zuzustimmen. Das Verfassungsgericht habe keine Hinweise dazu gegeben, wie dieses Dilemma aufgelöst werden könne.
Das Demokratieproblem bestand in diesem Fall wohl eher darin, dass Haseloff eine Entscheidung, die im Kreis der Ministerpräsidenten einstimmig getroffen wurde und bei der er sich enthalten hatte, mithilfe seines Parlaments – besser gesagt, der Nicht-Abstimmung im Parlament – blockieren wollte. Die anderen 15 Länderparlamente haben der Beitragserhöhung zugestimmt. Und es ist auch nicht richtig, dass das Bundesverfassungsgericht keinen Hinweis darauf gegeben hat, wie dieses Problem zu lösen sei. Die Richter schreiben, der Rundfunkbeitrag könnte auch per Verordnung festgesetzt werden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sich die Länder vom Prinzip der Einstimmigkeit verabschieden und festlegen, dass es ausreichend ist, wenn die Mehrheit der Länder der Erhöhung des Rundfunkbeitrags zustimmt.
Diemuth Roether, epdmedien 33/2021 (nicht online)
Bis heute scheinen viele Medienpolitiker das Prinzip der Staatsferne nicht verstanden zu haben: Wenn ihnen ein Programm missfällt, wenn es ihnen zu kritisch ist oder ihrer Meinung nach nicht genug über sie berichtet, tut das nichts zur Sache. Die Politik muss garantieren, dass die öffentlich-rechtlichen Sender frei von politischen Einflüssen bleiben. Das ist in gewisser Weise paradox, denn Politik will nun mal Einfluss nehmen.
Ministerpräsident Haseloff sprach nach dem Beschluss von einem Dilemma und einem „Demokratieproblem“. Das Dilemma besteht für die Politiker jedoch in erster Linie darin, dass sie in der Rundfunkpolitik von ihren eigenen Machtinteressen und sachfremden politischen Erwägungen absehen müssen und der Rundfunkfreiheit verpflichtet sind.
Diemuth Roether, epdmedien 32/2021 (online)