Zitiert: Richter rechtfertigt Protest der „Letzten Generation“

Ein Richter des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz in Koblenz hält die umstrittenen Proteste der Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ für teils gerechtfertigt. Michael Hassemer sagte dem SWR nach Mitteilung des Senders: „Ich kann den Klimawandel ohne weiteres als Notstandssituation verstehen.“ Straftaten dieser Demonstranten könnten unter Paragraf 34 des Strafgesetzbuchs fallen, der einen „rechtfertigenden Notstand“ beschreibt. Danach ist eine Tat womöglich nicht rechtswidrig, wenn nur so eine Gefahr abgewendet werden kann.

Hassemer argumentierte im SWR: „Die Konsequenzen, die der Menschheit durch das Unterlassen von Klimaschutzmaßnahmen entstehen, sind jedenfalls so gravierend, dass Rechtsbeeinträchtigungen durch Protest bis zu einem gewissen Maß durch Notstand gerechtfertigt und darum hinzunehmen sind.“

Der Rechtswissenschaftler und Uniprofessor hält laut SWR den Freispruch eines Baumbesetzers vor dem Amtsgericht Flensburg unter Berufung auf Paragraf 34 für richtig.

dpa, sueddeutsche.de, 24.11.2022 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)