Zitiert: Rundfunkbeitrag – Auch Gott muss zahlen

Verwaltungsgericht Koblenz: Der Rundfunkbeitrag darf nicht aus religiösen Gründen verweigert werden

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Klage einer Rheinland-Pfälzerin ab, die erklärt hatte, die Inhalte von ARD und ZDF würden sich nicht an den Geboten Gottes ausrichten (AZ: 3 K 697/22.KO). Die Richter stellten fest, dass es unerheblich sei, ob jemand die ausgestrahlten Inhalte ablehne. Die Gestaltung der Sendungen bleibe „Sache des Rundfunks“ und orientiere sich an publizistischen Kriterien.

Es sei somit nicht die Aufgabe von Gerichten, über die Qualität von Programminhalten zu urteilen.

Joachim Huber, tagesspiegel.de, 20.12.2022 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)