Verwaltungsgericht Koblenz: Der Rundfunkbeitrag darf nicht aus religiösen Gründen verweigert werden
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Klage einer Rheinland-Pfälzerin ab, die erklärt hatte, die Inhalte von ARD und ZDF würden sich nicht an den Geboten Gottes ausrichten (AZ: 3 K 697/22.KO). Die Richter stellten fest, dass es unerheblich sei, ob jemand die ausgestrahlten Inhalte ablehne. Die Gestaltung der Sendungen bleibe „Sache des Rundfunks“ und orientiere sich an publizistischen Kriterien.
Es sei somit nicht die Aufgabe von Gerichten, über die Qualität von Programminhalten zu urteilen.
Joachim Huber, tagesspiegel.de, 20.12.2022 (online)