Die Kürzung der KEF um circa zwei Drittel betraf den ungedeckten Fehlbetrag für 2025 bis 2028, der durch eine Beitragserhöhung auszugleichen ist. Hierzu haben zu etwa 50 Prozent Aufwandskürzungen, zu etwas mehr als 30 Prozent Ertragszuschätzungen und zu rund 15 Prozent Zuschätzungen bei den verfügbaren Eigenmitteln beigetragen. Die Kürzungen beim Aufwand umfassen 950,3 Millionen Euro. […]
Für die aktuellen Überlegungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen bisher weder ein verbindlicher Zeitplan noch ein ausreichend konkretisierter Änderungsvorschlag vor. Auf dieser Grundlage kann die Kommission keine Beitragsempfehlung abgeben. […]
Für den aktuell diskutierten KEF-Sonderbericht ist eine bedeutende Voraussetzung, dass die Änderungsvorschläge der Länder ausreichend konkret formuliert sind.
Martin Detzel, faz.net, 28.02.2024 (online, Paid)