Ich empfinde die Intendantengehälter auch als hoch, ich sage aber bewusst nicht: zu hoch. Die geeignete Vergleichsgruppe sind nicht die Politiker, sondern eher die Vorstände der privaten Rundfunkveranstalter. […]
Es gibt ja ein Verfahren dafür. Die Anstalten melden ihren Bedarf an. Die unabhängige KEF prüft die Anträge auf ihre Berechtigung und schlägt einen Betrag vor. Die Ministerpräsidenten schließen auf dieser Grundlage einen Staatsvertrag ab. Dabei sind ihre Möglichkeiten, von der KEF-Empfehlung abzuweichen, stark beschränkt. Ankündigungen von Ministerpräsidenten, man werde einer Beitragserhöhung nicht zustimmen, gehen an dieser Rechtslage vorbei. […] Meines Erachtens hat sich das dreistufige Modell bewährt. Weder die finanziellen Begehrlichkeiten des Rundfunks noch die programmlichen Ansinnen der Politik können durchschlagen. […]
Auch wenn die Ministerpräsidenten von dem Vorschlag der KEF abweichen oder sich gar nicht erst auf die Höhe des Rundfunkbeitrags einigen können, hätten die Anstalten die Möglichkeit, sich wegen Verletzung der Rundfunkfreiheit an das Bundesverfassungsgericht zu wenden. […]
Es gibt keinen Zwang, am Abend zwei oder drei Krimis nacheinander laufen zu lassen. Der Phantasie für innovative Formate müsste mehr Raum geschaffen werden.
Dieter Grimm, fr.de, 24.05.2023 (online)