Die Grundsatzfragen die Tom Buhrow damit klären will, hat bereits das Bundesverfassungsgericht geklärt. Das Schwierige ist die Umsetzung in eine sich verändernde Medienwelt und hier ist vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk gefragt. Aber eines haben die obersten Verfassungsrichter auch gesagt, dass die wachsende Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsbildung kein quantitativer sondern ein qualitativer Prozess ist. Aber genau den anderen Weg beschreitet die ARD. …
Eine große Reform lässt sich auch ohne Runden Tisch, ohne „verfassungsgebende Versammlung für den gemeinnützigen Rundfunk“ in mehreren Schritten erreichen. Hilfreich wäre dazu ein konkreter Vorschlag aller öffentlich-rechtlichen Sender, welche Prioritäten sie sehen, in welchen Zeitabschnitten die Reformen verwirklicht werden sollten und welchen Beitrag sie dazu leisten. Ein solches Konzept würde auch den Druck auf die Länder erhöhen, dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Helmut Hartung, medienpolitik.net, 4.11.2022 (online)