Der Berliner Akademie der Künste ist vom Landgericht Berlin vorläufig untersagt worden, die Literaturzeitschrift Sinn und Form herauszugeben. Falls sie es doch tut, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Hintergrund ist eine wettbewerbsrechtliche Klage der Zeitschrift Lettre International und ihres Herausgebers Frank Berberich. In dem Rechtsstreit geht es um Paragrafen und Geld, aber eben auch um eine grundsätzliche Frage: Ist die Pressefreiheit in Gefahr, wenn der Staat auf dem Markt der Medien mitmischt – weil dadurch die Existenzbedingungen privat finanzierter Publikationen bedroht sind? Nun hat Lettre einen Etappensieg erzielt: Für die Herausgabe der Zeitschrift fehlt der Akademie – derzeit – die rechtliche Grundlage, entschied das Landgericht Berlin. […]
Für Sinn und Form fehlt es an einer Gebührenordnung, die laut Akademiegesetz erforderlich wäre. Eigentlich eine Formalie, welche die Akademie in der nächsten Satzungsversammlung in wenigen Monaten nachholen kann. […]
Noch nicht wirklich geklärt ist freilich, ob die Akademie überhaupt eine Zeitschrift vertreiben darf. Das ist heftig umstritten, denn die Akademie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft. Der Staat aber darf sich normalerweise nicht mit einem eigenen Blatt auf dem Zeitschriftenmarkt tummeln. Das Grundgesetz enthält eine „Institutsgarantie“ der freien Presse, danach ist dem Staat jede Verzerrung des publizistischen Wettbewerbs untersagt. „Der Staat darf sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse betätigen“, urteilte der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren
Wolfgang Janisch und Jens-Christian Rabe, sueddeutsche.de, 1.3.2023 (online)