Die Öffentlich-Rechtlichen besitzen zwar laut Medienstaatsvertrag einen sog. Grundversorgungsauftrag. Aber in dem werden die Begriffe „Sport“ oder „Fußball“ nicht einmal genannt. Trotzdem wird man nicht bestreiten können, dass „Sport“ und „Fußball“ Segmente eines von ARD und ZDF zu erfüllenden Grundversorgungs-Portfolio sein können und auch sein sollen. Aber die Kernfrage muss vor dem Hintergrund massiv gestiegener Übertragungslizenzkosten lauten: Zu welchem Preis? Und hier muss dringend zwischen Sport im Allgemeinen und Fußball im Speziellen unterschieden werden. Fußball ist die einzige Sportart hierzulande, für die es einen Markt gibt, also ein Angebot und viele Nachfrager. Und wenn ARD und ZDF nicht mehr zu den Nachfragern gehören würden, dann gäbe es dennoch genügend andere private Kanäle und kommerzielle Streaming-Dienste im Free- und Pay-Bereich, die Fußball-Rechte erwerben wollen und auch würden. Diese komfortable Marktsituation ist bei fast allen anderen Sportarten so nicht gegeben. […]
Fußball ist längst nicht mehr Fußball – medienrechtlich betrachtet. Bestimmte Spiele einer WM oder einer EURO sowie alle Partien der Nationalmannschaft sind laut Medienstaatsvertrag von so hochrangiger gesellschaftlicher Bedeutung, dass diese auf jeden Fall im frei empfangbaren Fernsehen übertragen werden müssen und nicht im Bezahl-Fernsehen verschwinden dürfen. Aber zum frei empfangbaren Fernsehen gehören nicht nur ARD und ZDF, sondern auch zum Beispiel RTL, SAT.1 oder ProSieben.
Michael Schaffrath, medienpolitik.net, 09.04.2024 (online)