Die Forderung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) nach einer Digitalabgabe für Internetkonzerne sieht Schmiege kritisch. Der Ansatz sei „nachvollziehbar“, habe aber „zwei entscheidende Schwachstellen“, sagte er dem epd.
„Zum einen birgt eine solche Abgabe, gerade in Deutschland, das Risiko transatlantischer Gegenschläge“, warnte der DLM-Vorsitzende. „Zum anderen stellt sich die Frage der Verteilung: Wenn die Mittel aus dem Staatshaushalt kommen, muss ihre Vergabe staatsfern erfolgen, um jeden Eindruck zu vermeiden, dass man sich eine genehme Berichterstattung kaufen will.“ Zudem setze das europäische Beihilferecht enge Grenzen, wie Förderungen an Unternehmen verteilt werden dürfen. […]
Anstelle einer Digitalabgabe plädiert Schmiege für die Weiterentwicklung bestehender Vielfaltsverpflichtungen, wie sie der Medienstaatsvertrag für Rundfunkanbieter bereits vorsieht. „Warum sollten diese Verpflichtungen nicht auch für jene gelten, die mit fremden Inhalten Milliarden verdienen?“ Wer mit Inhalten Geld verdiene, die er selbst nicht produziert hat, der könne zu einem „Solidar- oder Vielfaltsbeitrag“ herangezogen werden. „Die Bundesländer wären hier gefordert, die konkrete Ausgestaltung zu entwickeln“, sagte der DLM-Vorsitzende. Die Medienanstalten brächten sich gerne in diesen Dialog ein.
epd medien, 17.06.2026 (online)

