Das Prinzip der Staatsräson (der Begriff kommt aus dem Lateinischen: „ratio status“ heißt „Staatsvernunft“) hatte in früheren Jahrhunderten, als noch Könige und Fürsten über die Staaten herrschten, große Bedeutung. Es besagte, dass die Interessen des Staates über alle anderen Interessen gestellt wurden. Wenn die Staatsmacht der Ansicht war, dass es dem Interesse des Staates dienen würde, konnten Gesetze aufgehoben und sogar die Rechte der einzelnen Menschen missachtet werden. Der Staat stand über allem.
Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung (online)