Zitiert: „Staatsräson“ und Grundrechte

„Die Wahrnehmung von Grundrechten steht nicht unter dem Vorbehalt einer Staatsräson“, so hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel kürzlich etwas entnervt klargestellt, mit Beschluss vom 21. Oktober. In dem Fall war es um eine propalästinensische Versammlung gegangen. Die örtliche Behörde hatte versucht, sie zu verbieten. Die Gerichte hoben das Verbot wieder auf. […]

Dass die Rede von der „Staatsräson“ nur das ist: eine Meinung, haben Gerichte schon in den vergangenen zwei Jahren im Hinblick auf die 2019 gefasste Bundestagsresolution zur Israel-Boykott-Bewegung BDS geurteilt – die Resolution mag entschieden geklungen haben, den Status eines Gesetzes hatte sie aber nicht.

Ronen Steinke, sueddeutsche.de, 15.11.2023 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)