Zitiert: Stand der digitalen Medienstaatsverträge

Seit über einem Jahr beraten die Bundesländer über einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Sie wollen die Regulierung an eine KI-geprägte Kommunikationswelt anpassen. Im Fokus steht die Sicherung von Medienvielfalt und der Schutz vor Manipulationen im Netz. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, ist unklar. Viel wird vom Ausgang der kommenden Landtagswahlen abhängen. […]

Vereinbart haben die Länder im vorigen Jahr, den Digitale-Medien-Staatsvertrag in zwei Paketen auf den Weg zu bringen. Im ersten Teil geht es um Regelungen für den Einsatz eines KI-Tools bei der Aufsicht durch die Landesmedienanstalten, wodurch automatisiert nach potenziell rechtswidrigen Inhalten im Internet gesucht wird. Hinzu kommt die Umsetzung von EU-Vorgaben, und zwar aus dem European Media Freedom Act (EMFA), der Verordnung zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung sowie der KI-Verordnung. Im Zentrum des zweiten Teils stehen umfangreichere Regelungen vor allem zur Digitalisierung und KI.

Bei Teil 1 des Digitale-Medien-Staatsvertrags befänden sich die Regelungsvorschläge nun „in den letzten Zügen der Bearbeitung“, erklärte auf Nachfrage die Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, das den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Länder hat. So liefen bis zuletzt noch Abstimmungen mit dem Bund zur Übernahme der EU-Vorgaben, um „kohärente Regeln und Zuständigkeiten zu schaffen“.

Im März lag außerdem das Ergebnis der EU-Kommission zur sogenannten Notifizierung vor, die Ende 2025 begonnen hatte. Sie prüfte, ob die geplanten Regelungen zum KI-Einsatz bei der deutschen Medienaufsicht mit EU-Recht vereinbar sind. Die Brüsseler Kommission sieht hier Nachbesserungsbedarf: Online-Plattformen dürften nicht zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden, da der für die EU geltende Digital Services Act (DSA) einen einheitlichen Rechtsrahmen vorgebe. Die Bundesländer wollen Plattformen dazu verpflichten, den Landesmedienanstalten auf Verlangen Schnittstellen für den Einsatz des KI-Aufsichtstools bereitzustellen. Inwieweit die Bundesländer auf die Position der Kommission eingehen, ist unklar. […]

Für Teil 2 des Digitale-Medien-Staatsvertrags hatten sich die Länder im Herbst 2025 auf Eckpunkte verständigt. Derzeit erarbeite die Fachebene Regelungsvorschläge, heißt es von der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei: Angestrebt werde weiterhin, dass sich damit im Sommer die Rundfunkkommission befasse.

Bisher liegen für beide Teile keine Staatsvertragsentwürfe vor, auf die sich alle Länder geeinigt haben, um die vorgeschriebene Vorunterrichtung der Landtage zu beginnen. In dieser Phase einer Staatsvertragsnovellierung können die Parlamente noch Änderungen einfordern. Anschließend steht die Unterzeichnung durch alle Ministerpräsident*innen an. Geschieht dies, müssen in der Folge alle Landtage eine Staatsvertragsnovelle innerhalb einer bestimmten Frist unverändert verabschieden. Nur dann kann sie in Kraft treten.

Bis dahin ist es beim Digitale-Medien-Staatsvertrag noch ein weiter Weg. Das hat auch damit zu tun, dass Sachsen-Anhalt dem Vernehmen nach auf Fachebene erklärt hat, vor der Landtagswahl keinen Staatsvertrag mehr ins politische bzw. parlamentarische Verfahren geben zu wollen.

Volker Nünning, M(verdi), 28.05.2026 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)