Die Kommission weist in ihrem Bericht auch darauf hin, dass es vor allem in den Staatsverträgen der ARD Vorgaben zu Standorten gebe, die den Rundfunkanstalten ein wirtschaftliches Arbeiten erschwerten. Mehr als ein Drittel der Standorte sei in den Staatsverträgen vorgeschrieben. Diese Vorgaben seien zum Beispiel beim MDR sehr „kleinteilig“ und verursachten hohe Kosten in Millionenhöhe, erklärte das KEF-Mitglied Kay Barthel.
Epd Medien, 20.02.2026 (online)

