Früher zeigte das Fernsehen regelmäßig Theaterinszenierungen. Ist dafür kein Geld mehr da? Interessiert sich in den Sendern niemand für die Kunstform? […] Braucht es Theater im Fernsehen? In der ARD-Mediathek fehlt unter der Rubrik „Kultur“ als einzige Kunstsparte das Theater. Das ZDF bietet „Tanz und Theater“ bei Arte an. […]
Anne Reidt: Nach dem Ende des ZDF-Theaterkanals 2011 ging die Anzahl der Aufzeichnungen zurück, nicht aber unsere Aufmerksamkeit für die Bühnenkunst im gesamten Programm. Für uns kommt es auf die kluge Mischung an aus visuell anspruchsvollen TV-Adaptionen herausragender Inszenierungen und aktueller Berichterstattung in Aspekte und 3sat Kulturzeit. […]
Meike Klingenberg: Wir stellen uns die Frage, bei welcher Inszenierung funktioniert Fernsehen wirklich? Wir haben ja nicht die reine Abbildung im Sinn, sondern dass wir möglichst gemeinsam mit den Theaterregisseurinnen und -regisseuren das Stück speziell für die Kameras inszenieren: ohne Publikum aufzeichnen, mit den Kameras auf die Bühne gehen – mitten hinein ins spielende Ensemble. So dass die Schauspielerinnen und Schauspieler in die Kamera sprechen. So kann man einen Mehrwert schaffen über die reine Abbildung hinaus. […]
Neben den TV-Adaptionen herausragender Inszenierungen setzen wir verstärkt auf die journalistische Theater-Berichterstattung, etwa in unserem wöchentlichen Kulturformat ZDF Aspekte oder in der 3sat Kulturzeit. […]
Harald Hordych im Gespräch mit Anne Reidt und Meike Klingenberg, sueddeutsche.de, 09.02.2024 (online)
Im Medienstaatsvertrag heißt es in § 2 Begriffsbestimmungen Absatz 2
(2) Im Sinne dieses Staatsvertrages ist […] 27. unter Kultur insbesondere Folgendes zu verstehen: Bühnenstücke, Musik, Fernsehspiele, Fernsehfilme und Hörspiele, bildende Kunst, Architektur, Philosophie und Religion, Literatur und Kino,
Und in § 26 Auftrag wird ausgeführt:
Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern fördern. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. Bei der Angebotsgestaltung sollen sie dabei die Möglichkeiten nutzen, die ihnen aus der Beitragsfinanzierung erwachsen, und durch eigene Impulse und Perspektiven zur medialen Angebotsvielfalt beitragen. Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden. Dabei erfolgt eine angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Anliegen von Familien. Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags. Der Auftrag im Sinne der Sätze 8 und 9 soll in seiner gesamten Breite auf der ersten Auswahlebene der eigenen Portale und über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen wahrnehmbar sein.