In einem jährlichen Bericht muss der ORF künftig die Gehälter des Managements vom Generaldirektor (geschätzt: rund 360.000 Euro) bis zu den Geschäftsführern von Tochtergesellschaften offenzulegen.
Er muss in dem Bericht anführen, jeweils wieviele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 50.000, bis 75.000, bis 100.000, bis 150.000, bis 200.000, bis 300.000 und darüber verdienen, zusätzlich bei wie vielen die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen aus Nebenbeschäftigungen (in fünf Gruppen bis „über 12.000 Euro“)
Bezieher von Bruttogehältern ab 170.000 pro Jahr samt Zulagen sind namentlich aufzuführen, samt monatlichen Einnahmen aus Nebenbeschäftigungen.
Offenzulegen sind auch die Gehaltsschemata der derzeit fünf unterschiedlichen ORF-Kollektivverträge für die höchsten Verwendungsgruppen.
Der Bericht geht an den Bundeskanzler, der ORF muss ihn auf seiner Website veröffentlichen. […]
Der Entwurf sieht aber auch die Offenlegung der „Kosten sämtlicher Eigen- und Auftragsproduktionen sowie – getrennt nach den Bereichen Produktion, Unternehmensberatung, Studien, Umfragen sowie sonstige Beratung und ohne dabei personenbezogene Daten zu veröffentlichen – der Gegenstand, die Höhe des Entgelts und die Laufzeit von Beraterverträgen und Beschaffungs-Rahmenverträgen des Österreichischen Rundfunks und seiner Tochtergesellschaften auszuweisen. Ebenso Werkverträge über 50.000 Euro Entgelt.
derstandard.at, 27.04.2023 (online)