Der Grundsatz der Staatsferne verlangt eine unabhängige Medienaufsicht ….. Überhaupt wird die Abschaffung der KEK aus dem Umfeld der Landesmedienanstalten gefühlt seit dem Zeitpunkt ihrer Einrichtung mit dem 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV), also seit mehr als 20 Jahren, gefordert. Auch wenn diesbezüglich fast schon ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten ist, unwidersprochen kann diese Forderung, deren Absichten seit jeher recht durchsichtig sind, freilich nicht bleiben. ….
Hervorzuheben ist dabei, dass als Grund für die Schaffung der KEK neben einer Harmonisierung der bei der Sicherung der Meinungsvielfalt anzulegenden Maßstäbe sowie der Spruchpraxis insbesondere auch angeführt wird, dass „zweckferne und sachwidrige Einflüsse auf die Entscheidungen ausgeschlossen werden sollen“. Um es ganz deutlich zu sagen: Die Entscheidungen sollten unabhängig von Standortinteressen getroffen werden. … Die Sorge vor der Beeinflussung von Entscheidungen durch Standortinteressen ist und bleibt die Legitimation für eine unabhängige KEK. …
Der Vorschlag zur Abschaffung der KEK ist einmal mehr ein Frontalangriff auf eine seit über 20 Jahren bewährte Institution der Vielfaltssicherung. Es soll der Zustand vor 1997, also vor der Einführung der KEK, wiederhergestellt werden, als noch die Medienanstalten für die Konzentrationskontrolle zuständig waren. Der Vorschlag ist nicht Zukunft gerichtet, sondern rückwärtsgewandt.
Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der KEK, medienpolitik.net, 14.12.2020 (online)