Das Bundesverfassungsgericht ermöglicht uns in der Folge seiner Entscheidungen vier Wege für die Festsetzung des Rundfunkbeitrages: Erstens können wir alles so belassen wie es ist. Zum Zweiten ist ein indexbasiertes Verfahren möglich. Drittens müssen die Entscheidungen nicht einstimmig, sondern können auch mehrheitlich gefasst werden. Und letztendlich könnten die Länder den Beitrag auch über eine Rechtsverordnung anpassen. Wir haben in der Rundfunkkommission diese verschiedenen Varianten bisher erst allgemein erörtert, denn eine mögliche Änderung des bisherigen Verfahrens muss gründlich geprüft werden. Klar ist, wenn wir nicht erneut eine Beitragsfestsetzung „Made by Karlsruhe“ erleben wollen, müssen wir entlang der Empfehlungen eine Einigung erzielen. Nicht nur Sachsen-Anhalt, auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz stehen dem reinen Index-Modell kritisch gegenüber.
Heike Raab, medienpolitik.net, 13.10.2021 (online)